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Gesetzliche Betreuung

Für Erwachsene, die wegen einer geistigen und/oder körperlichen bzw. seelischen Behinderung nicht in der Lage sind ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, kann auf Antrag eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Die gesetzliche Betreuung kann nur durch einen Richter/eine Richterin angeordnet werden und sie kann unterschiedliche Aufgabenfelder (wie Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit u.a.) beinhalten.

Die notwendigen gesetzlichen Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthalten.

Die Betreuungsbehörde der Stadt Mainz und die Mainzer Betreuungsvereine können Sie im Bedarfsfall beraten.

Pflegebedürftige

Amt für soziale Leistungen